- wenn Sie Fragen zum Betreuungsrecht haben,
- wenn eine Betreuung beantragt werden soll,
- wenn Sie als gerichtlich bestellter Betreuer mit Angelegenheiten konfrontiert werden,
für deren Regelung Sie sich Unterstützung wünschen,
- wenn Sie ein persönliches und vertrauliches Gespräch wünschen,
- wenn Sie selbst Interesse daran haben, eine oder mehrere Betreuungen zu übernehmen.
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